Attraktive Tarife, die neueste Smartphone-Generation für schmales Geld oder einfach nur so – der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist teilweise in vielerlei Hinsicht interessant. Doch was passiert mit der Mobilfunknummer, die innerhalb der Familie, bei Freunden oder auch Geschäftspartnern bekannt und hinterlegt ist? Die Rufnummer mit dem Anbieter zu wechseln, bedeutet jedem der Kontakte diese neue Mobilfunknummer mitzuteilen. Doch das ist gar nicht notwendig, denn es besteht die Möglichkeit, die bisherige Handynummer beim Anbieterwechsel mitzunehmen.
Denn: Seit 2002 ist es grundsätzlich möglich, bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters die Rufnummer mitzunehmen. Unabhängig vom bisherigen Anbieter kannst du die Rufnummer mitnehmen, denn die Bundesnetzagentur hat den Mobilfunkkunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf die Handynummer zugesichert. Und das solltest du zur Rufnummernmitnahme wissen:
Rufnummer mitnehmen – so geht’s
Die Mitnahme der Mobilfunknummer ist ganz einfach: Bei deinem neuen Anbieter füllst du ein Formular aus, mit dem du die Portierung beantragst. Zudem solltest du bei deinem alten Mobilfunkanbieter bei der Kündigung des Mobilfunkvertrags um die Freigabe der Mobilfunknummer bitten. Solltest du einen Prepaid-Tarif haben, musst du noch eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Achte bei dem Ausfüllen des Portierungsantrags darauf, dass du die Angaben zur Person genauso wie bei deinem Vertragsabschluss angibst. Das heißt, die Schreibweise des Namens, die Angabe eines zweiten Vornamens oder ähnliches sollten identisch sein – ist dies nicht der Fall, kann es zu Problemen bei der Portierung der Rufnummer kommen.
Bei einer erfolgreichen Portierung der Mobilfunknummer erhältst du eine SMS von deinem neuen Anbieter. Während der Umstellung kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen im Mobilfunk kommen.
Informiere dich im Vorfeld, ob die Rufnummernmitnahme möglich ist
Bei manchen Unternehmen funktioniert die Rufnummernportierung nicht so einfach. So ist es beispielsweise nicht möglich, die Rufnummer innerhalb des gleichen Unternehmens mitzunehmen, da das Telekommunikationsgesetz nur den Anbieterwechsel eindeutig regelt.
Auch bei Discount-Mobilfunkanbietern solltest du dich im Vorfeld über die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme erkundigen. Denn die Discounter schließen einen Vertrag mit einem übergeordneten Netzbetreiber. Warst du beispielsweise bei diesem Betreiber schon einmal Kunde, kann er dir möglicherweise die Portierung verweigern.
Auch ein interner Wechsel innerhalb der Unternehmensgruppe ist nicht immer problemlos möglich. Deshalb kann es nicht schaden, sich im Vorfeld nochmals über die Mitnahme der Rufnummer zu erkundigen.
Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?
Die Portierung bedeutet für den Mobilfunkanbieter einen gewissen Arbeitsaufwand, weshalb die Umstellung für den Kunden nicht kostenlos ist. Seit April 2020 darf die Rufnummernportierung maximal 6,82 Euro kosten – das hat die Bundesnetzagentur festgelegt. Oftmals bieten die neuen Anbieter einen Bonus für die Mitnahme der Rufnummer an, weshalb die Mitnahme meist kostenlos ist oder sogar noch belohnt wird.
Ist eine nachträgliche Portierung möglich?
In der Regel besteht die Möglichkeit, die Rufnummer nachträglich noch zu portieren. Manche Anbieter geben 30 Tage als Maximum an, andere gewähren sogar 90 Tage als Kulanzzeitraum. Allerdings muss der Antrag auf die Rufnummermitnahme spätestens am Tag der Vertragsbeendigung des Mobilfunkanbieters eingegangen sein.
Bei einer nachträglichen Portierung erhältst du von deinem Anbieter eine vorläufige Rufnummer. Diese fällt dann weg, wenn der alte Vertrag ausläuft und die Nummer übertragen werden kann. Wichtig ist, dass die Antragsfristen für die Rufnummernmitnahme beim alten Anbieter fristgerecht eingeht. Ansonsten wird die Nummer neu vergeben.
Vorzeitige Portierung aus einem laufenden Vertrag
Um die bestehende Mobilfunknummer zu behalten, ist es sinnvoll, bereits vor dem Vertragsende den Antrag auf Portierung zu stellen. Möchtest du schon lange vor dem Vertragsende den Anbieter wechseln? In dem Fall kannst du die Mitnahme der Rufnummer aus dem laufenden Vertrag beantragen. Hier gilt meistens eine Frist von 120 Tagen vor Vertragsende. In diesem Fall musst du beachten, dass die Kosten des alten Vertrags bis zum Vertragsende weiterlaufen und du eventuell doppelte Handygebühren zahlst.
Beim Abschluss eines neuen Handyvertrags erhältst du eine neue SIM-Karte. Bevor deine alte SIM-Karte ungültig ist, solltest du alle Daten sichern, damit keine Daten verloren gehen.