EDV-Repair übernimmt gegenüber den Verbrauchern, welche Dienstleistungen in Anspruch genommen haben eine Garantie von 6 Monaten. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den geltenden Verbraucherrechten und dem Mängelrecht. Diese werden durch die von EDV-Repair gewährte Garantie nicht eingeschränkt oder aufgehoben.
Wir von EDV-Repair garantieren Ihnen eine einwandfreie Dienstleistung, welche das leistet was bestellt wurde. So gewährleisten wir bei einer Reparatur, dass der entsprechende Defekt beseitigt wurde und keine weiteren Defekte, welche nicht schon bei Ankunft des Gerätes in unserer Werkstatt bestanden hinzukommen. Die Garantie greift nicht, wenn der Defekt schon vorher bestand, oder auf Fremdeinwirkung zurückzuführen ist oder auf nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beruht.
Wenn der Fehler innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt Ihres Gerätes auftritt, so umfasst die Garantie eine kostenlosen Reparatur inklusive Ersatzteilen, sowie kostenlosen Hin- und Rückversand. Den Garantieanspruch haben Sie schriftlich an info@edv-repair.de geltend zu machen. Im Anhang ist die Rechnung beizufügen. Sollten Sie diese nicht vorliegen haben, so kann es in Ausnahmefällen ausreichen, wenn Sie ihre alte Bestellnummer oder Rechnungsnummer übermitteln. Hier kann allerdings keine Garantie versprochen werden.
Unter die Garantie fällt nicht die Wasserdichte des Gerätes. Bei einer Reparatur von einem technischem Gerät, kann die hundertprozentige Wasserabweisung danach nicht mehr garantiert werden. Wir garantieren lediglich, dass wir uns an die Vorgaben zum Erhalt der Wasserdichte halten. Sollte das Gerät nach der Reparatur nicht mehr wasserdicht sein, so ist dies kein Grund, um Garantie-Ansprüche geltend zu machen.
Räumlicher Geltungsbereich dieser Garantie ist die europäische Union sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz.
Der Garantiegeber ist die EDV-Repair, vertreten durch Johannes Al-Dehesi, mit Sitz in der Giulinistr. 2 in Ludwigshafen.